- Besonderheiten: bis zum 18. Lebensjahr beschränkt auf
80 km/h und Fahrzeit wird angerechnet beim Führerschein auf Probe
/ bei späterer Erweiterung auf Klasse A-Führerschein nur noch
3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten u. 1 Nachtfahrt als Pflichtausbildungsfahrten
(a 45 Minuten) erforderlich.
- Ablegen der theoretischen Prüfung: 3 Monate vor Mindestalter
möglich
- Ablegen der praktischen Prüfung: 1 Monat vor Mindestalter
möglich
Anmeldevoraussetzungen bei der Behörde
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbild, Ausweis, Antrag auf Erteilung einer
Fahrerlaubnis (erhalten Sie bei uns in der Fahrschule)
Theoretische Ausbildung
Grundstoff 12 Doppelstunden à 90 Minuten + 4 Doppelstunden à
90 Minuten Klasse A1-spezifischer Stoff
Praktische Ausbildung
5 Überlandfahrten à 45 Minuten, 4 Autobahnfahrten à
45 Minuten, 3 Nachtfahrten à 45 Minuten
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