Führen von Leichtkrafträdern bis max. 125 ccm + max. 15 PS; Mindestalter 16 Jahre

  • Besonderheiten: bis zum 18. Lebensjahr beschränkt auf 80 km/h und Fahrzeit wird angerechnet beim Führerschein auf Probe / bei späterer Erweiterung auf Klasse A-Führerschein nur noch 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten u. 1 Nachtfahrt als Pflichtausbildungsfahrten (a 45 Minuten) erforderlich.
  • Ablegen der theoretischen Prüfung: 3 Monate vor Mindestalter möglich
  • Ablegen der praktischen Prüfung: 1 Monat vor Mindestalter möglich

Anmeldevoraussetzungen bei der Behörde
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbild, Ausweis, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhalten Sie bei uns in der Fahrschule)


Theoretische Ausbildung
Grundstoff 12 Doppelstunden à 90 Minuten + 4 Doppelstunden à 90 Minuten Klasse A1-spezifischer Stoff

Praktische Ausbildung
5 Überlandfahrten à 45 Minuten, 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten, 3 Nachtfahrten à 45 Minuten