Führen von Motorrädern: Mindestalter 18 Jahre;
Berechtigung zum Fahren von Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen;
Bei Bewerbern unter 25 Jahre die ersten zwei Jahre Beschränkung auf Motorräder mit max. 25 KW (34 PS)


  • Ablegen der theoretischen Prüfung: 3 Monate vor Mindestalter möglich
  • Ablegen der praktischen Prüfung: 1 Monat vor Mindestalter möglich


Anmeldevoraussetzungen bei der Behörde
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbild, Ausweis, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhalten Sie bei uns in der Fahrschule)


Ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Theoretische Ausbildung
Grundstoff 12 Doppelstunden à 90 Minuten + 4 Doppelstunden à 90 Minuten Klasse A-spezifischer Stoff

Praktische Ausbildung
Pflicht 5 Überlandfahrten à 45 Minuten, 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten, 3 Nachtfahrten à 45 Minuten


Bei Vorbesitz Klasse M oder B bzw. BE:

Theoretische Ausbildung
Grundstoff 6 Doppelstunden à 90 Minuten + 4 Doppelstunden à 90 Minuten Klasse A-spezifischer Stoff

Praktische Ausbildung
Pflicht 5 Überlandfahrten à 45 Minuten, 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten, 3 Nachtfahrten à 45 Minuten


Bei Vorbesitz Klasse A1:

Theoretische Ausbildung
Grundstoff 6 Doppelstunden à 90 Minuten + 4 Doppelstunden à 90 Minuten Klasse A-spezifischer Stoff

Praktische Ausbildung
Pflicht 3 Überlandfahrten à 45 Minuten, 2 Autobahnfahrten à 45 Minuten, 1 Nachtfahrten à 45 Minuten