|
|
|
![]() |
Führen von PKW: Mindestalter 18 Jahre; Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen bis max. 3,5t zG, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750kg z.GM. Auch Hänger mit einer max. z.GM die kleiner ist als das Leergewicht des Zugkfz, wenn Kombination max. 3,5t z.GM) |
Bei Ablegen der praktischen Prüfung auf einem Automatikfahrzeug dürfen anschließend nur Automatikfahrzeuge gefahren werden.
Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung |