Führen von PKW: Mindestalter 18 Jahre;
Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen bis max. 3,5t zG, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750kg z.GM. Auch Hänger mit einer max. z.GM die kleiner ist als das Leergewicht des Zugkfz, wenn Kombination max. 3,5t z.GM)

  • Ablegen der theoretischen Prüfung: 3 Monate vor Mindestalter möglich
  • Ablegen der praktischen Prüfung: 1 Monat vor Mindestalter möglich

  • Bei Ablegen der praktischen Prüfung auf einem Automatikfahrzeug dürfen anschließend nur Automatikfahrzeuge gefahren werden.


Anmeldevoraussetzungen bei der Behörde

Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbild, Ausweis, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhalten Sie bei uns in der Fahrschule)

Theoretische Ausbildung
Grundstoff 12 Doppelstunden à 90 Minuten + 2 Doppelstunden à 90 Minuten Klasse B-spezifischer Stoff.

Praktische Ausbildung
Pflicht 5 Überlandfahrten à 45 Minuten, 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten, 3 Nachtfahrten à 45 Minuten