Führen von PKW: Mindestalter 18 Jahre;
Berechtigung zum Fahren von Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zulässigen GM über 750 kg.

  • Besonderheiten: Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahre nur bis 7,5 t z. GM einschließlich Anhänger
  • Ablegen der theoretischen Prüfung: 3 Monate vor Mindestalter möglich
  • Ablegen der praktischen Prüfung: 1 Monat vor Mindestalter möglich

Anmeldevoraussetzungen bei der Behörde
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbild, Ausweis, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhalten Sie bei uns in der Fahrschule)


Theoretische Ausbildung

Keine erforderlich

Praktische Ausbildung
Pflicht 3 Überlandfahrten à 45 Minuten, 1 Autobahnfahrt à 45 Minuten,
1 Nachtfahrt à 45 Minuten