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Führen von PKW: Mindestalter 17 Jahre mit
Begleitperson Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen bis max. 3,5t zG, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750kg z.GM. Auch Hänger mit einer max. z.GM die kleiner ist als das Leergewicht des Zugkfz, wenn Kombination max. 3,5t z.GM) |
Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann mit der Ausbildung angefangen werden. Die Ausbildung gilt für die Führerscheinlassen B, BE und BA. Begleitetes Fahren ab 17 berechtigt nur zum Fahren in Deutschland mit Begleitperson. Vorteile sind die zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger - die Phase des Lernens wird verlängert. Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.
Anmeldevoraussetzungen bei der Behörde Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung |