Führen von PKW: Mindestalter 17 Jahre mit Begleitperson
Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen bis max. 3,5t zG, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750kg z.GM. Auch Hänger mit einer max. z.GM die kleiner ist als das Leergewicht des Zugkfz, wenn Kombination max. 3,5t z.GM)

Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann mit der Ausbildung angefangen werden. Die Ausbildung gilt für die Führerscheinlassen B, BE und BA. Begleitetes Fahren ab 17 berechtigt nur zum Fahren in Deutschland mit Begleitperson. Vorteile sind die zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger - die Phase des Lernens wird verlängert. Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.

  • Ablegen der theoretischen Prüfung: 3 Monate vor Mindestalter möglich
  • Ablegen der praktischen Prüfung: 1 Monat vor Mindestalter möglich


Anforderungen Begleitperson (Benennung mindestens einer Begleitperson)

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal 3 Punkte in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Weniger 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
  • Die KFZ-Versicherung muss über das Fahren eines BF 17 Fahrerlaubnisinhabers informiert werden.

Anmeldevoraussetzungen bei der Behörde
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbild, Ausweis, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhalten Sie bei uns in der Fahrschule)

Theoretische Ausbildung
Grundstoff 12 Doppelstunden à 90 Minuten + 2 Doppelstunden à 90 Minuten Klasse B-spezifischer Stoff.

Praktische Ausbildung
Pflicht 5 Überlandfahrten à 45 Minuten, 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten, 3 Nachtfahrten à 45 Minuten